Auf dem 10. VIADRINA COMPLIANCE CONGRESS am 29.06.2023 des Viadrina Compliance Center an der European-University Viadrina moderierte Nadine ein Panel zum digitalen Lieferketten-Management.
Ein Referent des BAFA berichtete, dass das BAFA vor kurzem ihren ersten Fragebogen verschickte, in dem es u.a. darum ging zu überprüfen, ob die Position des Menschenrechtsbeauftragten angemessen geschaffen wurde. Die Rücklaufquote der Unternehmen war mit über 90 % sehr hoch.
Ab dem 01.01.2024 unterliegen auch deutsche Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern in Deutschland dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Die BAFA rechnet ab 2024 mit ca. 5000 Unternehmen, die Berichte abgeben müssen.
Wer sich als Compliance Officer oder General Counsel von KI unterstützen lassen will, sollte bei der Auswahl eines Legal Tech Tools aufmerksam sein: Der Referent des BAFA wies darauf hin, dass eine Offenlegung des Algorithmus erwartet werde.
Was die aktuelle Timeline für Prüfungen angeht schreibt das BAFA auf ihrer Webseite (Stand 13.11.2023):
„Das BAFA wird erstmalig zum Stichtag 01.06.2024 das Vorliegen der Berichte sowie deren Veröffentlichung nachprüfen. Auch wenn die Übermittlung eines Berichts an das BAFA und dessen Veröffentlichung nach dem LkSG bereits vor diesem Zeitpunkt fällig war, wird das BAFA die Überschreitung der Frist nicht sanktionieren, sofern der Bericht spätestens zum 31. Mai 2024 beim BAFA vorliegt. Von Nachbesserungsverlangen bzgl. inhaltlicher Mängel dieser Berichte sieht das BAFA ab.„
Ein herzlicher Dank geht an Prof. Dr. Bartosz Makowicz für die Einladung. Mehr zu Compliance im Unternehmen erfahrt ihr in der Podcast-Folge mit Prof. Dr. Bartosz Makowicz.